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   OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16   

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https://dejure.org/2017,13926
OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16 (https://dejure.org/2017,13926)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.04.2017 - 2 LB 10/16 (https://dejure.org/2017,13926)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. April 2017 - 2 LB 10/16 (https://dejure.org/2017,13926)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    Dies gilt auch dann, wenn der Beamte vor Ablauf der Ausschlussfrist den Zusammenhang eines Körperschadens mit einem Unfallereignis nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 -, juris Rn. 17).

    Dies gilt selbst für den - hier nicht gegebenen Fall -, dass Ansprüche wegen eines feststehenden Körperschaden s aus einem Unfallgeschehen geltend gemacht werden, das fristgerecht als Dienstunfall gemeldet und als solcher anerkannt worden ist, das aber erst nach Ablauf von zehn Jahren als eigenständiges Krankheitsbild PTBS diagnostiziert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 ZB 11.1420 -, juris Rn. 10).

    Vielmehr sollen nach zehn Jahren nur Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 -, LS, Rn 18, juris; m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut beginnt sowohl die Ausschlussfrist nach § 51 Abs. 1 SHBeamtVG (§ 45 Abs. 1 BeamtVG aF) als auch die Ausschlussfrist nach Absatz 2 mit dem Eintritt des Unfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, juris Rn. 29).

    Es handelt sich um echte Ausschlussfristen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, juris Rn. 27/28).

  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 37.14

    Zur Fristenregelung des § 45 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt die bloße Unterrichtung von einer Verletzung, die keine ärztliche Behandlung erforderte, bereits keine Unfallmeldung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 - Urteil vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 -, juris).

    Die Ausschlussfristen sollen zum einen gewährleisten, dass Aufklärungsschwierigkeiten vermieden werden, zum anderen soll der Dienstherr in die Lage versetzt werden, präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden zu ergreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420

    Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicher stellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben können, vermieden werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 ZB 11.1420 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dies gilt selbst für den - hier nicht gegebenen Fall -, dass Ansprüche wegen eines feststehenden Körperschaden s aus einem Unfallgeschehen geltend gemacht werden, das fristgerecht als Dienstunfall gemeldet und als solcher anerkannt worden ist, das aber erst nach Ablauf von zehn Jahren als eigenständiges Krankheitsbild PTBS diagnostiziert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 ZB 11.1420 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    Unabhängig davon ist die Entscheidung über die Untersuchung des Unfallereignisses dem Verletzten gemäß § 51 Abs. 3 Satz 4 SHBeamtVG (§ 45 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG aF) bekannt zu geben und zwar in schriftlicher Form (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 2 C 66.03 -, LS, juris).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt die bloße Unterrichtung von einer Verletzung, die keine ärztliche Behandlung erforderte, bereits keine Unfallmeldung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 - Urteil vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 -, juris).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    Auch im Falle seiner Erkrankung ist die amtsangemessene Alimentation des Beamten sowie die angemessene Übernahme der durch die Krankheit entstehenden Kosten über die genannten Leistungen gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 22.99

    Meldefrist für Dienstunfall; Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    "Bemerkbar" geworden im Sinne der Fristenregelung für die Meldung eines Dienstunfalls ist eine den Anspruch auf Unfallfürsorge begründende Folge des Unfalls, wenn der Verletzte bei sorgfältiger Prüfung nach seinem Urteilsvermögen zu der Überzeugung gekommen ist oder kommen muss, dass seine Beschwerden durch den Unfall verursacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 22.99 -, LS, Rn. 14 juris).
  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 3 ZB 08.776

    Anerkennung als Dienstunfall; Zeckenbiss; Versäumung der Meldefrist

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
    Es kann vorliegend dahin stehen, ob für die Voraussetzungen der Meldung des Dienstunfalls auf das Recht zum Zeitpunkt des Unfallereignisses (§ 45 BeamtVG aF) oder auf das Recht zum Zeitpunkt der Meldung des Unfalls (§ 51 SHBeamtVG) abgestellt werden muss (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 3 ZB 08.776 -, juris Rn. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - 3 K 1320/15

    Dienstunfall, Dienstunfallfolgen, Nachmeldung, Kausalität, psychisch, Meldefrist,

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. April 2017- 2 LB 10/16 -, Rn. 34, juris; vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 04. August 2016 - 1 A 150/15 -, Rn. 38, juris; vgl. Plog/Wiedow, BBG Band 2, BeamtVG § 45 Rn. 6a.

    OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. April 2017- 2 LB 10/16 -, Rn. 38, juris.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14

    Beamtenrecht: Anerkennung einer psychischen Erkrankung als (weitere) Folge eines

    Dies umfasst auch die Befugnis, das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einzelner Dienstunfallfolgen durch Verwaltungsakt festzustellen (dies voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Rn. 7, juris; Senatsurteile vom 2. Juni 2015 - 2 LB 10/13 -, juris, und vom 4. April 2017 - 2 LB 10/16 -, juris; vgl. auch explizit OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2014 - 1 A 1988/11 -, Rn. 47, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18

    Frist für die Meldung eines Dienstunfalls

    Im Übrigen muss sich die Art der Verletzung nicht aus der Meldung des Dienstunfalls ergeben und es müssen mit ihr nicht bereits Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden (vgl. Senatsurteil vom 4. April 2017 - 2 LB 10/16 -, juris Rn. 34, nachfolgend BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, juris Rn. 12 ff. und vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 19), sodass der Kläger auch ohne die Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung allein aufgrund der von ihm empfundenen Belastungen eine Meldung hätte machen können und müssen.
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